Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen.
Sie können uns über
– die auf unserer Kontaktseite angegebenen Kontaktdaten, oder
– unsere Online-Formulare kontaktieren.
Ein Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Die wesentlichen Regelungen im Hinblick auf die Ausübung des Notaramtes sind in der Bundesnotarordnung geregelt. Es ist in verschiedenen gesetzlichen Regelungen festgehalten, dass bestimmte Verträge und Erklärungen der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit bzw. Verwendung.
Die wesentlichen Beurkundungstätigkeiten beziehen sich auf
Immobilien (Grundstücke)
– Ankauf und Verkauf von Grundstücken
– Ankauf und Verkauf von Wohnungseigentum
– Begründung und Veräußerung von Erbbaurechten
– Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
– Bestellung von Dienstbarkeiten
Bauträgertätigkeiten
– Begleitung der Bauträger und Projektentwickler bei der Projektierung von Grundstücken
– Ankauf von Grundstücken und Sicherstellung der Durchführung des Bauprojekts aus notarieller Sicht
– Vorbereitung und Abwicklung von Teilungserklärungen nach §§ 3, 8 WEG für noch zu begründendes Wohnungs- und Teileigentum und von Bestandsobjekten, einschließlich Gemeinschaftsordnungen, bei Mehrhausanlagen mit Bildung von Untergemeinschaften
– Ab- oder Weiterverkauf der Objekte im Rahmen von Bauträgerverträgen
Schenkungen
– Übergabeverträge, insbesondere für Immobilien im Wege
– vorweggenommener Erbfolge
– Sonstige Schenkungsverträge
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
Erbrecht
– Testamente
– Erbverträge
– Erbscheinsanträge
– Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
Gesellschaftsrecht
– Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
– Veränderungen bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
– Umwandlungen / Verschmelzungen
– Unternehmenskäufe
Vollmachten
– Vorsorgevollmachten
– Patientenverfügungen
Bürozeiten:
Mo bis Do 8 – 12 u. 14 – 18 Uhr, Fr 8 – 12 u. 14 – 16 Uhr