• Dr. Fuchs, Neubauer und Greiner

Notarwesen

Ein Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.  Die wesentlichen Regelungen im Hinblick auf die Ausübung des Notaramtes sind in der Bundesnotarordnung geregelt. Es ist in verschiedenen gesetzlichen Regelungen festgehalten, dass bestimmte Verträge und Erklärungen der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit bzw. Verwendung. Die wesentlichen Beurkundungstätigkeiten beziehen sich auf

Immobilien (Grundstücke)
– Ankauf und Verkauf von Grundstücken
– Ankauf und Verkauf von Wohnungseigentum
– Begründung und Veräußerung von Erbbaurechten
– Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
– Bestellung von Dienstbarkeiten

Bauträgertätigkeiten
– Begleitung der Bauträger und Projektentwickler bei der Projektierung von Grundstücken
– Ankauf von Grundstücken und Sicherstellung der Durchführung des Bauprojekts aus notarieller Sicht
– Vorbereitung und Abwicklung von Teilungserklärungen nach §§ 3, 8 WEG für noch zu begründendes Wohnungs- und Teileigentum und von Bestandsobjekten, einschließlich Gemeinschaftsordnungen, bei Mehrhausanlagen mit Bildung von Untergemeinschaften
– Ab- oder Weiterverkauf der Objekte im Rahmen von Bauträgerverträgen

Schenkungen
– Übergabeverträge, insbesondere für Immobilien im Wege
– vorweggenommener Erbfolge
– Sonstige Schenkungsverträge

Ehe- und Partnerschaftsverträge

Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen

Erbrecht
– Testamente
– Erbverträge
– Erbscheinsanträge
– Erbauseinandersetzungsvereinbarungen

Gesellschaftsrecht
– Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
– Veränderungen bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
– Umwandlungen / Verschmelzungen
– Unternehmenskäufe

Vollmachten
– Vorsorgevollmachten
– Patientenverfügungen

Dr. Fuchs, Neubauer und Greiner