Frank Grothe

FRANK GOTHE

Rechtsanwalt


Frank Gothe erlernte nach dem Abitur den Beruf des Industriekaufmanns.

Anschließend absolvierte er seinen Grundwehrdienst, bevor er in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften studierte.

Einen Teil seines Referendariats leistete er bereits in unserer Kanzlei.

Rechtsanwalt Frank Gothe ist seit dem 19.09.2002 als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst bis zum 31.05.2011 als selbständiger Rechtsanwalt tätig.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag im Bereich des Versicherungs- und Haftungsrechts, darüber hinaus im allgemeinen Zivilrecht. Auch war er im Bereich des internationalen Handelsrechts (CISG) tätig. Seit dem 01.06.2011 ist Herr Rechtsanwalt Frank Gothe Mitglied unserer Kanzlei. Er ist insbesondere tätig im Bereich des Versicherungs- und Haftungsrechts, Arbeitsrechts, auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts.